Die neue Neckarbrücke - ein trojanisches Pferd?

Angeblich soll sich die neue Neckarbrücke nun nicht mehr in einen 4-spurigen, autobahnähnlichen Nordostring einfügen lassen. Mit solchen Aussagen wollen sich die Planer und manche Politiker die Zustimmung der Kommunen sichern, die den Nordostring entschieden ablehnen. Die meisten Kommunen im Norden und Osten von Stuttgart haben bisher auch die neue Brückenplanung des Regierungspräsidiums abgelehnt, aus berechtigter Sorge, dass diese neue Neckarbrücke der Einstieg in den Nordostring ist. Diesen Bedenken will das RP jetzt mit der neuen Brückenplanung begegnen.

Doch wie sehen die Fakten aus? Taugt die neue Brücke wirklich nicht mehr für einen 4-spurigen Nordostring?
Nein! Auch mit dieser Brücke kann problemlos der 4-spurige Nordostring gebaut werden.

(Bilder durch anklicken vergrößern)

 
Die Brücke läge genau auf der Trasse des Nordostrings:


  Auch nach den neuesten Plänen liegt die geplante Brücke genau auf der Trasse des Nordostrings, wie er im Linienbestimmungsverfahren untersucht wurde. In der nebenstehenden Abbildung wurden die aktuellen Brückenpläne lagerichtig und maßstabsgerecht in die Pläne des Linienbestimmungsverfahrens montiert. Das RP vermeidet jede größere Abweichung und nimmt hierfür erhebliche Nachteile für die Anwohner, die Umwelt und nicht zuletzt auch für die Autofahrer in Kauf.
Das RP plant mit der C1-Brücke einen Torso in der Landschaft, der an dieser Stelle nur dann Sinn macht, wenn der Nordostring gebaut wird.
  Die vom Regierungspräsidium geplante Brücke verbindet die links und rechts des Neckars verlaufenden Landstraßen (L1100 und L1197) darüberhinaus an einer dafür sehr ungeeigneten Stelle. Zum einen ist der Abstand der beiden Landesstraßen hier mit ca. 1,4 km besonders groß, zum anderen muss ein Höhenunterschied von fast 70 Metern überbrückt werden.
Bei der Alternative "Billinger-Brücke" beträgt der Abstand dagegen nur 300 Meter und der Höhenunterschied lediglich 10 Meter!

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Mit der jetzt geplanten Brücke könnte sogar eine Autobahn gebaut werden:

  Im Querschnitt wird deutlich, dass die Brücke breit genug ist, um selbst die Hälfte eines schmalen Autobahnquerschnitts (RQ 28 gemäß der Richtlinie zur Anlage von Autobahnen, RAA) darauf unterzubringen. Dafür müsste nur der geplante Fahrradweg aufgelöst und die linke Leitplanke etwas verschoben werden. Dann ließen sich auf 10,50 Meter Fahrbahnbreite 2 Fahrspuren und ein Standstreifen unterbringen.
  Würde dann eine zweite, gleiche Brücke daneben gebaut (ein übliches Verfahren!), hätte man bereits eine 4-spurige Autobahn. Der Nordostring war übrigens nicht mit RQ 28, sondern "nur" mit RQ 26, d.h. 26 Meter breit, geplant. Ihn könnte man auf einer doppelten C1-Brücke spielend unterbringen.
  Wie großzügig die Brücke mit 14,62 Meter Breite dimensioniert ist, zeigt ein Vergleich mit exisistierenden Brücken. Im Bild links ist die bestehende Brücke im Remseck dargestellt. Sie ist gerade mal 10 Meter breit. (Luftbilder aus Google-Earth)
  Hier ist die B14-Brücke in Kaltental bei Stuttgart zu sehen. Die B14 ist hier eine 4-spurige Bundesstraße ohne Standstreifen. Die beiden Brückenkörper sind mit je ca. 12 Meter Breite ebenfalls deutlich schmäler als die geplante C1-Brücke des RP.
  Auf diesem Bild sehen Sie die Brücke der A29 über die Hunte. Das ist nicht unbedingt das, was wir südlich von Aldingen über den Neckar, das Schmidener Feld und das lange Feld gebaut bekommen möchten. Aber mit der Breite der geplanten C1-Brücke wäre selbst eine solche Autobahn machbar.

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  Das Regierungspräsidium hat immer erklärt, dass es den Nordostring will:

  Es gibt unzählige Aussagen des RP über das eigentliche Ziel der Planung. Diese Aussagen müssen Ernst genommen werden. Sie lassen keinen Spielraum für Hoffnungen, dass die weiteren Planungen mit Realisierung der jetzt geplanten "Landstraßen-Brücke" beendet würden:
  • Regierungspräsident Dr.Andriof in seiner Presseerklärung zur Vorstellung der Brückenpläne am 20.6.2005: "Eine neue Neckarbrücke in Höhe des Klärwerks Stuttgart-Mühlhausen und die Verbindung der stark befahrenen L 1100 mit der L 1197 kann hier zu einer deutlichen Entlastung führen. Die neue Neckarquerung ist so angelegt, dass sie später Bestandteil des Nord-Ost-Rings sein kann." ...
    "Die neue Neckarquerung wäre ein erster wichtiger Schritt, die Verkehrsverhältnisse im Nordosten der Landeshauptstadt zu entspannen. Das Land würde hier in Vorleistung für einen weiteren erforderlichen Schritt, den Bau des Nord-Ost-Rings, gehen. Dies sollte beim Bund Anerkennung finden und bei einem Bau des Nord-Ost-Rings finanziell ausgeglichen werden."

  • Erläuterungsbericht 2006: "Die Verkehrsprobleme im Nordosten von Stuttgart können nur durch einen 2-bahnigen Streckenzug (= 4-spuriger Nordostring!) zwischen der B27 bei Kornwestheim und der B14 bei Waiblingen zufriedenstellend gelöst werden."
  • Regierungspräsident Dr.Andriof am 3.12.2007: "Wir verbinden jetzt zwei Landstraßen. Fernziel ist die Verbindung Bundesstraße zu Bundesstraße. Aber wir müssen heute das Machbare machen."
  • Erläuterungsbericht 2008: "Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Planungen und Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsprobleme im Nordosten von Stuttgart nur durch einen 2-bahnigen Streckenzug zwischen der B 27 bei Kornwestheim und der B 14 bei Waiblingen gelöst werden können. Aus diesem Grund hat auch der Bund den Bedarf anerkannt und eine 2-bahnige Verbindung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen."
Alle diese Zitate (und es gibt noch sehr viele gleichlautende) belegen: Das Ziel des RP ist ein 4-spuriger Nordostring. Wenn das RP jetzt mit einer 2-spurigen Brücke beginnt ist dies einzig der Einsicht geschuldet, dass aktuell politisch nicht mehr durchsetzbar ist und diese Brücke trotzdem der Einstieg in den Nordostring wäre.

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Auch das Land fordert nach wie vor den Bau des 4-spurigen, autobahnähnlichen Nordostrings:

  Das Land Baden-Württemberg hat in seiner Anmeldeliste der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan den 4-spurigen Nordostring der Regierung in Berlin als Bedarf gemeldet. Das ist bisher nicht korrigert worden und hat somit immer noch Gültigkeit.
Alternativ hat das Land übrigens den Bau in zwei Schritten beantragt. Das muss hellhörig machen, wenn jetzt manche nur von einem 2-spurigen Nordostring reden. Dieses Verfahren, zuerst 2 und dann nochmal 2 Spuren zu bauen, ist im Straßenbau nicht unüblich. Es wird im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan als "längsgeteilte Dringlichkeit" bezeichnet.

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Die Brücke des Regierungspräsidiums erhöht den Druck zum Bau des Nordostrings:

  Die vom RP geplante Brücke erhöht den Verkehr im Planungsgebiet, hauptsächlich in Kornwestheim, in Aldingen, in Fellbach und in Hegnach. Das RP nimmt die dort lebenden Menschen gleichermassen in Geiselhaft, um später den Bau des Nordostrings doch noch durchsetzen zu können.
Dieser Nordostring würde anfangs vielleicht noch 2-spurig gebaut. Das ist ein im Straßenbau gängiges Verfahren ("Längsgeteilte Dringlichkeit"). Sobald dann aber die Bundesstraßen (B10/27 im Westen und B14/29 im Osten) angezapft wären, würde der Verkehr auf dieser neuen Fernverkehrsstraße drastisch ansteigen, so dass sehr schnell der Ruf nach einem 4-spurigen Ausbau die Folge wäre.

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