Aus- und Neubau der L 1197 Neckarquerung (Nordostring-Brücke):

Plant das Regierungspräsidium die neue Brücke ohne Rechtsgrundlage?

Voraussetzung für die Planung einer Bundesstraße ist die Einstellung des Projektes in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Bundesverkehrswegeplan) bzw. für Landstraßen in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg.
Wie steht es damit bei der geplanten L 1197 Neckarquerung?

(Bilder durch anklicken vergrößern)

Maßnahmen mit Planungsverbot
Bundesverkehrswegeplan:
Im Bundesverkehrswegeplan ist der Nordostring in die unterste Kategorie "Weiterer Bedarf" und "Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko" eingestuft. Damit verbunden ist das Verbot, die Planung weiter zu betreiben.
Das Regierungspräsidium hat den Nordostring daher jetzt offensichtlich in Abschnitte unterteilt, und plant diese als Landstraßen. Der wichtigste Abschnitt ist dabei die Brücke über den Neckar. Als Rechtsgrundlage für die Planung der L 1197 Neckarquerung beruft sich die Behörde dabei auf den Generalverkehrsplan von 1995.

Generalverkehrsplan BW
Generalverkehrsplan Baden-Württemberg:
Im Generalverkehrsplan ist der Ausbau der bestehenden L 1197 zwischen Oeffingen und Neckarrems vorgesehen, sowie ein Ausbau der bestehenden Neckarbrücke oder ein Neubau im Bereich der bestehenden Neckarbrücke. Auch bei großzügiger Auslegung des Wortes "Bereich" kann man bei knapp 3 km Distanz nicht mehr von einer Übereinstimmung mit dem Generalverkehrsplan sprechen. Die jetzt geplante Brücke liegt näher bei der Hofener als bei der Remsecker Brücke! Das Regierungspräsidium arbeitet somit mit der jetzt geplanten Neckarquerung im Süden von Aldingen am Generalverkehrsplan vorbei. Hat sich deshalb der Vertreter des Regierungspräsidiums, Herr Hollatz, Referatsleiter Straßenplanung am RP Stuttgart, trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, bei öffentlichen Informationsveranstaltungen den Generalverkehrsplan zu zeigen?

Hier geht´s zur Pressemitteilung der IHK vom 30.6.2005
RP lässt sich von der IHK bezahlen:
Für sein gesetzlich fragwürdiges Tun lässt sich das Regierungspräsidium von der IHK mit 25.000 Euro bezahlen. Aus der Pressemitteilung der IHK Region Stuttgart vom 30. Juni 2005 ("Einstieg in einen dringend notwendigen Nord-Ost-Ring") geht zweifelsfrei hervor, dass die 25.000 Euro mit dem Auftrag verbunden sind, den Nordostring voranzutreiben. Auch darüber hat das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit auf der Informationsveranstaltung am 13.9.2006 in Fellbach-Schmiden falsch informiert. Dort hatte Herr Hollatz vom RP Stuttgart öffentlich behauptet, die IHK habe das Geld nicht zweckgebunden gespendet.
(Auch die IHK selbst ist sehr umstritten. Sie ist eine der wenigen verbliebenen Körperschaften mit Zwang zur Mitgliedschaft. Es gibt auch von Unternehmerseite Kritik an der IHK, z.B. unter: IHK-Verweigerer e.V.)