Erörterungsverhandlung
Noch vor den Sommerferien 2007 wird es wieder Ernst mit der Planung der neuen Neckarbrücke. Der nächste Verfahrensschritt steht an, der Erörterungstermin:
Erörterungsverhandlung der neuen Neckarbrücke (L1197)
Veranstaltung des Regierungspräsidiums
Mittwoch, 18.7.2007, ab 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)
(nach Bedarf auch am 19. Juli 2007)
Schwabenlandhalle Fellbach (Hölderlinsaal), Tainer Straße 7
Beim Erörterungstermin werden die Einsprüche diskutiert. Auf jeden Fall können alle Personen an diesem Termin teilnehmen und sich an der Diskussion beteiligen, die einen Einspruch gegen die neue Neckarbrücke eingereicht haben. Wahrscheinlich aber wird die Erörterung öffentlich stattfinden (bei 5.500 Einsprüchen wäre eine Kontrolle auch sehr aufwendig), so dass jeder daran teilnehmen kann.
Dokumente:
Pressemitteilung des Regierungspräsidium Stuttgart zur Erörterungsverhandlung
Vorraussichtliche Tagesordnung der Erörterungsverhandlung
Einspruch der ARGE Nord-Ost e.V.
(über 3 MByte groß!)
5.500 Einsprüche sind eine große Zahl. Es wäre gut, wenn jetzt auch viele betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Erörterungsverhandlung kommen und ihre Ablehnung der Nordostring-Brücke deutlich machen. Die Schwabenlandhalle ist groß!
Bei einem Erörterungstermin stellt das Regierungspräsidium erst einmal die Planung vor. Dann werden Punkt für Punkt die einzelnen Themenbereiche besprochen (Verkehr, Lärm, Luftbelastung, Erholungsgebiet, Landwirtschaft u.s.w.).
Alle, die einen Einspruch gestellt haben, können (müssen aber nicht) sich zu Wort melden und mitdiskutieren. Man muss dazu kein Fachman sein, auch ganz alltägliche Fragen ("Wo soll ich zukünftig spazieren gehen, wo soll ich meine Kartoffeln setzen, wo soll ich mich erholen ....) gehören erörtert. Bringen Sie alles vor und fragen Sie die Vertreter des Regierungspräsidiums, wie sie sich die Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vorstellen. Man kann aber natürlich auch nur zuhören.
In jedem Fall sollten die Grundstücksbesitzer ihre Interessen in der Erörterungsverhandlung vertreten.
Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Wenn Sie aber allgemeine Fragen zur Erörterungsverhandlung oder zu der geplanten Brücke und ihren Zufahrten haben, dann können Sie sich gerne an die ARGE Nord-Ost e.V. wenden.